» 19.05.2012 09:11

 Kurs Details

Heilpädagoge/Heilpädagogin

Berufsbegleitende Ausbildung, staatlich anerkannt

Die Ausbildung befähigt, selbstständig und eigenverantwortlich Kinder, Jugendliche und Erwachsene in erschwerten Lebenslagen durch heilpädagogische Hilfe in ihrer personalen und sozialen Integration zu unterstützen. Sie soll darüber hinaus dazu befähigen, Leitungs- und Verwaltungsaufgaben zu übernehmen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit den Tätigkeiten im Berufsleben stehen.

Berufsbild / Aufgaben und Tätigkeiten:

Heilpädagogen und -pädagoginnen erziehen, fördern und unterstützen Menschen jeden Alters, die unter erschwerten Bedingungen und mit Beeinträchtigungen leben, z.B. Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit geistiger Behinderung, Sinnes- und Mehrfachbehinderung oder chronischen Erkrankungen sowie Menschen mit emotionalen Beeinträchtigungen und Verhaltensstörungen. Durch den Einsatz entsprechender pädagogischer und therapeutischer Maßnahmen fördern sie vorhandene Fähigkeiten und beugen Behinderung und sozialer Ausgrenzung vor.

Berufsaussichten:

Nach ihrer Weiterbildung können sich Heilpädagogen und -pädagoginnen entscheiden, welche Ein- satzgebiete für sie infrage kommen und worauf sie sich spezialisieren möchten.

Das Spektrum reicht von Frühförderung, Kinder- und Jugendpsychiatrie über Berufsförderung bis hin zu Rehabilitation oder Altenhilfe.

Des Weiteren können sie bei Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstellen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe oder in Kindergärten und -horten tätig werden. Heilpädagogen können auch in eigener Praxis - freie oder mobile heilpädagogische Praxis - arbeiten. Bedarf an derartig spezialisierten Fachkräften besteht zunehmend.

Ausbildung:

Die Weiterbildung zur Heilpädagogin / zum Heilpädagogen besteht aus theoretischem Unterricht und aus praktischen Übungen.

Sie findet in Teilzeit statt und dauert zweieinhalb Jahre - fünf Schulhalbjahre / Ausbildungshalbjahre:

  • Winterhalbjahr: September - Februar
  • Sommerhalbjahr: März - August
  • Ferien: Juli/August, Weihnachts- und Osterferien

Schulrechtliche Grundlage ist die Verordnung über die Ausbildung und Abschlussprüfung an Fachschulen für Heilpädagogik des Landes Hessen vom 13.03.1992 in der Fassung vom 19.12.1997.

Kosten:

Die Kurskosten betragen € 138 pro Monat (€ 4.140). Alle Preise sind freibleibende Angebote, Irrtümer vorbehalten.

Nächster Start:

17. August 2012

Lehrgebiete:

Fachrichtungsbezogener Unterricht:

Allgemeine und spezielle Heilpädagogik, Didaktik und Methodik der heilpädagogischen Praxis / Fachpraxis, Motopädagogik, Spielpädagogik, Musik und Rhythmik, Kommunikation/Beratung, Kunst/Bildnerisches Gestalten.

Fachrichtungsübergreifender Lernbereich:

Medizin, Psychiatrie, Recht, Psychologie, Religionspädagogik, Wahl- / Wahlpflichtangebot (z.B.: Sozialmanagement, Konfliktmanagement, Erlebnispädagogik u.a.)

Den Studierenden steht eine Bibliothek zur Verfügung.

Dozentinnen und Dozenten:

Diplom-Pädagogen, Praktizierende Heilpädagogen, Psychologen, Mediziner, Juristen, Theologen und Kunsttherapeuten.

Lehrveranstaltungen:

Die Zeiten der Lehrveranstaltungen liegen so, dass ein kontinuierlicher Lernzusammenhang unter Beibehaltung eines Arbeitsverhältnisses gewährleistet ist. Das Semester umfasst ca. 312 Unterrichtseinheiten.

Der Unterricht findet jede Woche am Freitagnachmittag sowie jeden zweiten Samstag statt. Zusätzlich in jedem Semester ist ein einwöchiger Unterrichtsblock vorgesehen.

Die fachpraktische Ausbildung absolvieren die Studierenden an ihrem Arbeits- bzw. Praxisplatz unter fachlicher Anleitung und Betreuung durch die Fachdozentinnen und -dozenten.

Zugangsvoraussetzungen

  • Abschluss als Erzieherin/Erzieher oder Sozialpädagogin/Sozialpädagoge oder Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter. In begründeten Ausnahmefällen kann auf Antrag eine abgeschlossene Ausbildung in einem anderen pädagogischen, sozialpflegerischen, pflegerischen oder rehabilitativen Beruf als gleichwertige Zulassungsvoraussetzung anerkannt werden.
  • Nachweis einer mindestens zweijährigen einschlägigen Berufspraxis nach Abschluss der Ausbildung.
  • Tätigkeit in einer sozial- oder sonderpädagogischen Einrichtung für die Dauer der Ausbildung. Die Tätigkeit soll die Hälfte der wöchentlichen Regelarbeitszeit betragen, mindestens jedoch insgesamt 1.600 Stunden.

Bewerbungsunterlagen:

  • Tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild
  • Nachweis des mittleren Bildungsabschlusses (beglaubigt)
  • Berufszeugnisse (beglaubigt)
  • Beglaubigter Nachweis einer zweijährigen einschlägigen sozial- oder sonderpädagogischen Berufstätigkeit (beglaubigte Kopie eines Arbeitszeugnisses)
  • Nachweis der Weiterführung der Berufstätigkeit während des Studiums durch Bescheinigung des Dienstgebers

Aufnahme- und Auswahlverfahren:

Die Studienplätze werden nach Eingang der Bewerbung auf der Grundlage der Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen vergeben. Jeweils zum Schuljahresbeginn werden bis zu 20 Studierende aufgenommen.

Der Aufnahme geht ein persönliches Gespräch mit den Bewerberinnen und Bewerbern voraus.

Interessierte können sich ganzjährig bewerben.

  • Förderung: Die Ausbildung ist bei Vorliegen der Voraussetzungen förderbar nach Meister-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz - AFBG). Studiengebühren, Fahrtkosten zum Studienort und sonstige Aufwendungen sind steuerlich absetzbar.
  • Prüfung: Die Ausbildung wird mit einer staatlichen Prüfung beendet. Diese umfasst einen schriftlichen und einen mündlichen Teil sowie eine Projektpräsentation der Facharbeit im Kolloquium.
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Alle Preise sind freibleibende Angebote, Irrtümer vorbehalten.

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